Über mich

In der gebotenen Kürze: Jahrgang 1964, in Berlin mit Mauer ohne Fahrradhelm und Sicherheitsgurt aufgewachsen. Beginn der Studienzeit nach einer ersten humanistischen Bildung im Fachbereich Chemie. Nach der (schnellen) Rückkehr zum Humanismus das Studium der Rechtswissenschaft während des - unbeendet gebliebenen - Philosophiestudiums abgeschlossen.

Die Entscheidung, mich 1997 als selbstständiger Rechtsanwalt in Berlin niederzulassen, traf ich nach weiteren Berufserfahrungen an der Universität Potsdam als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte, als Angestellter in der freien Wirtschaft und im Behördendienst. Meine Fachanwaltszulassungen erhielt ich für das Steuerrecht im Juli 2006 und für das Strafrecht zwei Jahre später im April 2008.

Dass ich mich als Rechtsanwalt auf Fachgebiete spezialisiert habe, entspricht meinem Wunsch, mich bei meiner Arbeit auf besonders interessante Bereiche zu konzentrieren, und den Bedürfnissen der mich um Rat fragenden Menschen. So sind das Strafrecht, das Steuerrecht und insbesondere das Steuerstrafrecht Rechtsgebiete, in denen der Staat auf das Gemeinwohl zurückgreifend Gesetze erlässt und seine Bürger empfindlich und zunehmend auch existentiell trifft.

Das Verkehrsrecht erscheint dagegen auf den ersten Blick „harmlos“. Tatsächlich wird es für den Einzelnen sehr schnell ebenso existentiell. Man denke hier nur an Fahrverbote für Pendler und die nicht abreißende politische Diskussion zur Verknüpfung allgemeiner Strafe mit einem Führerscheinentzug.

Die(se) Gesetze und die darauf beruhenden Entscheidungen der Behörden und Gerichte zu prüfen, wollte ich mir als Rechtsanwalt im eigenen und im Interesse der mich um Rat fragenden Menschen immer vorbehalten. So sind es diese Gebiete, denen mein besonderes Interesse gilt und in denen ich mir in langjähriger Praxis spezielle Kenntnisse zu Vorgängen, Verfahrensarten und Argumentationsweisen angeeignet habe, um meine Mandanten überzeugend zu vertreten, ihren Gedanken Gehör verschaffe - und für Sie streite.

Ein Hinweis noch zur Auswahl des "richtigen" Rechtsanwalts: Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Wenn Sie nach wenigen Minuten kein Vertrauen fassen können, dann ist er jedenfalls nicht der "Richtige".