Fachanwalt für Strafrecht

Als Rechtsanwalt, als Organ der Rechtspflege, wie es der BGH und die RAK qualifiziert, sage ich Ihnen grundsätzlich: Sagen Sie nichts ! Leisten Sie keine Unterschriften.

Sobald Sie es mit den Ermittlungsbehörden, sei es Steuerfahndung, Polizei oder Staatsanwaltschaft, zu tun bekommen, haben Sie besser das Sprechen und Schreiben verlernt, bis Sie sich mit einem im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt besprochen haben. (Herr Hoeneß wird mir darin zustimmen ...)

Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat, ob die Polizei einen Anhörungsbogen wegen eines Rotlichtverstoßes oder einer gefährlichen Körperverletzung versendet, Sie eine Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter erhalten, das Finanzamt bei laufenden Steuerstrafverfahren Sie zur Mitwirkung auffordert oder Sie von Amtsträgern anlässlich einer Durchsuchung befragt werden: Der Staat und seine Organe dürfen Sie nicht zur Aussage zwingen. Weder durch Vermögensarrest oder Inhaftierung, weder am Tatort (!) noch Wochen, Monate oder Jahre später.

Aber er darf all Ihre Worte, jedenfalls fast alle, gegen Sie verwenden. Die Fragen, was der Staat verwenden wird und darf, was Sie sagen können oder ob Sie besser schweigen und ob ein Richter Sie nach alledem verurteilen wird, sollten Sie mit jemandem erörtern, der Sie vernünftig, verständig und sachgerecht beraten und verteidigen kann.

Denn ob Sie reden, mit wem Sie reden, wie viel Sie sagen und wann Sie was sagen, sollten Sie vorher wissen.

Mehr gibt es im Allgemeinen nicht zu sagen. Jeder Fall ist einzigartig: in der Person, dem Motiv, dem Verfahren, der "vermeintlichen" Tatausführung etc. p.p. - Das Besondere, das Einzigartige vom Allgemeinen zu unterscheiden, gilt es zu erfassen und deutlich zu machen. In "Weiterführende Hinweise" können Sie gleichwohl "Richtlinien" erkennen. Stöbern lohnt sich immer.